Schall- und Wärmeschutz sind die wichtigsten Faktoren für ein behagliches Wohnen, Feuchteschutz dient vor allem der Schadensvermeidung.
Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung umfasst neben der exakten Dimensionierung von Wärmeerzeugern die Auslegung alternativer Wärmeerzeuger auf Basis regenerativer Energien und die Optimierung des Verteilsystems (hydraulischer Abgleich).
Im Rahmen einer Bauüberwachung gilt es Bauschäden, zu vermeiden. Ist es einmal doch zum Schaden gekommen, ist die Ursache zu ermitteln und eine geeignete Instandsetzungsmaßnahme zu finden. Hierzu stehen uns eine Reihe messtechnischer Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Baubegleitung umfasst sowohl die Bauüberwachung als auch qualitätssichernde Kontrollen während und nach der Bauausführung. Ergänzend stehen wir dem Bauherrn bei Fragen beratend zur Seite. Die KfW fördert unsere Baubegleitungen mit 50% Zuschuss, bis zu 4.000 € pro Bauvorhaben.
Einige häufig gestellte Fragen zum „neuen“ Energieausweis haben wir in folgender Stellungnahme zusammengefasst und zu einigen Punkten Meinung bezogen oder Vergleiche zur Erklärung hergestellt.
Neue Skala beim Energieausweis und eingeführte Energieeffizienzklassen:
Eine Änderung ist die neue Einteilung der Skala im Energieausweis. Verlief zuvor die Skala von 0-400 kWh/m²a, so reicht die neue Einteilung von 0-250 kWh. Für das Bestandsgebäude bedeutet dies, dass ein Durchschnittsgebäude am Ende der Skala steht. Der durchschnittliche Gebäudebestand in Deutschland liegt bei ca. 250 kWh/m²a, zum Vergleich wird ein üblicher Neubau in etwa in Klasse C eingestuft. Dies wirkt natürlich vorerst recht hoch, jedoch wird sich dies beim Vergleich von Gebäuden relativieren, denn 50% des Gebäudebestands liegen außerhalb der Skala!
Unterschied und Differenz Bedarfswerte und Verbrauchswerte:Die Werte des verbrauchsorientierten Energieausweises sind nicht mit dem Bedarfsausweis vergleichbar! Der Gesetzgeber hat u.a. einen Normnutzer und Normklima dem Energieausweis vorausgesetzt, d.h. unabhängig vom Nutzerverhalten, Standort, tatsächlichen Innentemperaturen oder dem Luftwechsel (Dichtheit der Gebäudehülle). Der Bedarfsausweis setzt eine vollständige Beheizung voraus, sind Kellerräume normal beheizbar oder Nebenräume niedrig beheizt, so müssen diese Räume als vollbeheizt angesetzt werden. Dennoch liegt im Gebäudebestand erfahrungsgemäß der Verbrauch bis 30% unter dem berechneten Bedarf (unter Normbedingungen)! Ziel des Bedarfsausweises ist eine einheitliche Vergleichbarkeit von Gebäuden, ohne Einfluss des (erfahrungsgemäß sehr unterschiedlichen) Nutzerverhaltens. Ähnlich wie es bei der Klassifizierung von Haushaltsgeräten unter Laborbedingungen das Fall ist, der tatsächliche Verbrauch einer Waschmaschine ist dann aber von der Anzahl der Waschvorgänge und dem gewählten Waschprogramm abhängig.