Bauschäden - Konventionsschaden mit Eisbildung

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In einem Neubau bildeten sich kurz nach Bezug des Gebäudes im unbeheizten Dachgeschoss Wassertropfen an der Unterspannbahn und in der Heizperiode zeigten sich Eiskristalle. Bauträger und Käufer waren ratlos, die Dampfbremse wurde aus ihrer Sicht sehr sorgfältig verklebt und ein Wassereintritt von außen war auch nicht erkennbar.

Im Rahmen des Untersuchungstermins war eine deutliche Eisbildung erkennbar. Der Verlauf deutete bereits auf einen konvektiven Feuchteeintrag (Luftundichtigkeiten) hin. Zum Nachweis wurde mittels Blower-Door-Verfahren ein Überdruck im Gebäudeinneren (beheizten Bereich) und künstlicher Nebel erzeugt.
Seitlich von den OSB-Platten als Belag der obersten Geschossdecke war dann
ein Nebelaustritt zu erkennen. 

Darauf hin wurde eine der OSB- Platten demontiert. Die Verklebung der Dampfbremsfolie war tatsächlich sehr ordentlich ausgeführt, Risse oder Fehlstellen waren nicht festzustellen. Aber auch im Bereich der flankierenden Innenwand wurde ein leichter Nebelaustritt festgestellt. Der Luftstrom war bereits bei geringen Druckdifferenzen deutlich zu messen. Was war nun die Ursache?

 

Der Luftstrom war bereits bei geringen Druckdifferenzen deutlich zu messen. Was ist nun ursächlich?

Ergebnis: Die Luftdichtheitsebene wird durch der Innenputz an Außenwänden
und im Bereich der Holzbalkendecke bzw. des Steildachs durch die
Dampfbremsfolie gebildet. Die flankierende Innenwand unterbricht diese Luftdichtheitsebene. Vorhandene Hohlblocksteine bewirken aufgrund ihrer Hohlräume eine Art Kamineffekt , warme und mit viel Feuchtigkeit angereicherte Raumluft kann auf diesem Wege ungehindert austreten.

Was ist falsch gelaufen?

Es wurde einfach vergessen bzw. nicht bedacht, dass unverputztes
Mauerwerk nicht luftdicht ist.
Eine einfacher Putzglattstrich der Mauerwerkskrone oder das Durchführen
der Dampfbremse hätte diesen Schaden verhindern können.

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